Mietbedingungen

  1. Vor Fahrtantritt Sitzplätze einnehmen. Auf keinen Fall auf eine fahrende oder langsam rollende Fahrrad - Draisine auf- oder von ihr abspringen! Halten Sie genügend Abstand, mindestens 50 Meter, zur vorausfahrenden Draisine. Bei Annäherung an die vorausfahrende Draisine die eigene Geschwindigkeit verringern und rechtzeitig den Bremsvorgang einleiten.
  2. Für den Fahrer ist der Alkoholgenuss während der Fahrt auf der Schiene genau so verboten wie im Straßenverkehr.
  3. Bei Unterbrechung der Fahrt die Draisine aus dem Gleis drehen und sichern. Vorsicht beim Betreten des Gleiskörpers! Unfallgefahr durch Stolpern, Umknicken oder Ausrutschen, besonders bei Nässe!
  4. Die Bahnübergänge gewissenhaft sichern: Rechtzeitig anhalten, absteigen, die Schranken öffnen und die Draisine unter Beobachtung des Straßenverkehrs über den Überweg schieben. Es darf auf keinen Fall an Überwegen weitergefahren werden. Die Schrankenbediener dürfen nicht auf rollende Draisinen aufspringen.
  5. Halten Sie die Strecke sauber. Rauchen und offenes Feuer sind verboten - Waldbrandgefahr!.
  6. Der örtlichen Einweisung durch unser Personal ist Folge zu leisten. Bei Jugendgruppen ist eine Aufsichtsperson erforderlich, die auch während der Fahrt nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden ist.
  7. Schäden an Personen und Material infolge der Nichtbeachtung der Mietbedingungen gehen zu Lasten des Mieters. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zustandekommen des Vertrages
    Durch eine online - Reservierung verpflichten wir uns die benötigten Fahrzeuge zu reservieren. Der Kunde erhält zeitnah eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Innerhalb von 10 Tagen müssen 50% des Fahrpreises angezahlt werden, erst dann kommt ein Vertrag zustande. Ohne Anzahlung erfolgt keine Reservierung. Bei einer telefonischen Reservierung gilt der Anruf als verbindlich. Der Kunde erhält vor Antritt der Fahrt einen schriftlichen Mietvertrag. Dieser beinhaltet die Quittung/ Rechnung über den gesamten Fahrpreis sowie die Akzeptanz dieser AGB. Der Kunde haftet mit seiner Unterschrift für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter, für sich selbst und alle mit angemeldeten Personen.
  2. Bezahlung
    Um eine verbindliche Reservierung vorzunehmen, muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Fahrpreises innerhalb von 10 Tagen überweisen. Sollte die Veranstaltung wegen triftiger Gründe vom Veranstalter abgesagt werden müssen, erhält der Kunde seine Anzahlung unverzüglich rückerstattet. Die Restzahlung wird am Veranstaltungstag vor der Fahrt in Barzahlung fällig. Im Einzelfall kann der Kunde nach Beendigung der Veranstaltung eine Rechnung bekommen, die dann sofort zur Zahlung fällig ist.
  3. Leistung
    Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters, nachzulesen auf der Homepage www.ig-draisine-elbtalaue.de.
    Abweichungen von der ursprünglich avisierten Personenanzahl sind umgehend aber spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu melden, damit nicht unnötig Fahrzeuge reserviert werden, die später nicht zum Einsatz kommen. Bei Nichterscheinen von Personen am Veranstaltungstag wird der Fahrpreis pro Person in voller Höhe berechnet.
    - Rücktritt durch den Veranstalter
    Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten nach BGB kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, und zwar dann, wenn die Anzahlung nach einmaliger Mahnung nicht geleistet wurde oder es sich zweifelsfrei herausstellt, dass die im Mietvertrag enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln den Umständen nach vom Kunden nicht eingehalten werden (z.B. Trunkenheit). Der Kunde hat in einem solchen Fall den vollen Preis zu entrichten.
  4. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen
    Generell gilt, dass eine Veranstaltung nicht aufgrund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann. Wir werden uns allerdings bemühen, im konkreten Einzelfall eine allseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Für den Fall, dass durch die Wetterlage eine unzumutbare Gefahr für den Kunden (z.B.Gewitter) ausgeht, müssen wir die Veranstaltung absagen oder auf einen anderen Termin verschieben. Bereits entrichtete Anzahlungen werden in diesem Fall zurückgezahlt oder auf einen neuen Termin übertragen.
  5. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu bringen und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für die von ihm festgestellten Schäden an den Fahrzeugen oder der Fahrstrecke.
  6. Gewährleistung, Haftung und Verjährung
    Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Fahrzeuge nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldungsunabhängige Haftung gem. §538 BGB wird jedoch in vollem Umfange ausgeschlossen. Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
    Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht über die Mietsache während der Mietdauer und haftet für Beschädigungen, Verlust ganzer Fahrzeuge oder Teile davon, bzw. des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern die Ursache nicht ermittelt werden kann.
    Schadenersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
    Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung dem Anbieter gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung der Veranstaltung. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Veranstaltung.
  7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Lüneburg

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